Weitere Entscheidung unten: ArbG Oldenburg, 05.05.1988

Rechtsprechung
   ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88   

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https://dejure.org/1989,4451
ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88 (https://dejure.org/1989,4451)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 14.12.1989 - 3 Ca 50/88 (https://dejure.org/1989,4451)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 1989 - 3 Ca 50/88 (https://dejure.org/1989,4451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFzG; Art. 119 EWG-Vertrag
    Ausschluß geringfügig beschäftigter Arbeiter/innen von der Lohnfortzahlung - Mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 438
  • BB 1990, 349
  • DB 1990, 1420
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    Auch eine mittelbare Diskriminierung ist verboten (EuGH-Urteile vom 31.3.1981 - Rs 96/80 Jenkins, Slg 1981 S. 911 ff. und vom 13.5.1986 - Rs 170/84 Bilka, Slg 1986 S. 1607 = DB 1986 S. 1525 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag = NZA 1986 S. 599; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, a.a.O.).

    Eine die Arbeitnehmergruppen unterschiedlich behandelnde Regelung kann das Lohngleichheitsgebot des Art. 119 EWG-Vertrag verletzen, wenn der Anteil der Angehörigen des einen Geschlechts, die von der Maßnahme betroffen sind oder sein können, erheblich größer ist als der Anteil der Angehörigen des anderen Geschlechts (EuGH-Urteil vom 13.5.1986, a.a.O.; Pfarr/Bertelsmann , Gleichbehandlungsgesetz - Zum Verbot der unmittelbaren und der mittelbaren Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben, 1985, S. 99; Colneric , in: Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 13.5.1986, AR Blattei D, Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis, Entscheidung Nr. 77).

    Ist danach der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung festgestellt, so liegt gleichwohl eine Verletzung des Lohngleichheitsgebotes nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH-Urteil vom 13.7.1989 - Rs 171/88, DB 1989 S. 1574, unter Abs. 12 und unter Hinweis auf das Urteil vom 13.5.1986 - Rs 170/84, Bilka, a.a.O.).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    (EuGH-Urteil vom 8.4.1976 - Rs 43/75, Defrene II, Slg 1976 S. 455 = BB 1976 S. 841; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, DB 1986 S. 2237 = BB 1987 S. 829).

    Auch eine mittelbare Diskriminierung ist verboten (EuGH-Urteile vom 31.3.1981 - Rs 96/80 Jenkins, Slg 1981 S. 911 ff. und vom 13.5.1986 - Rs 170/84 Bilka, Slg 1986 S. 1607 = DB 1986 S. 1525 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag = NZA 1986 S. 599; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, a.a.O.).

    Die nachteilige Wirkung der an sich geschlechtsneutral formulierten Regelung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG läßt sich auch nicht anders als mit dem Geschlecht beziehungsweise der Geschlechterrolle der Frau erklären (vgl. dazu Pfarr/Bertelsmann , a.a.O., S. 99 und Seite 132/133; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, a.a.O.).

  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 189/86

    LFG: Vereinbarkeit mit dem GG und dem EWG -Vertrag

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    Sie sind deshalb in gleicher Weise schutzbedürftig wie Vollzeitarbeitnehmer (vgl. dazu auch BAG-Vorlage-Beschluß vom 5.8.1987 - 5 AZR 189/86, DB 1987 S. 2572, 2573).

    Die für Angestellte die Entgeltfortzahlung regelnden §§ 616 BGB, 63 HGB, 133c GewO enthalten nämlich keine dem § 1 Abs. 3 Nr. 2 LohnFG vergleichbare Einschränkung, obwohl die zur Rechtfertigung der Ausnahmeregelung des Lohnfortzahlungsgesetzes angeführten Gründe - schwächere Ausprägung der Treue- und Fürsorgepflichten, geringere Schutzbedürftigkeit und Sozialversicherungsfreiheit - für geringfügig beschäftigte Angestellte gleichermaßen gelten (vgl. dazu auch Wissmann , DB 1989 S. 1924; die Frage, ob diese unterschiedliche Regelung mit Art. 3 GG vereinbar ist, hat das BAG mit Beschluß vom 5.8.1987 - 5 AZR 189/86, DB 1987 S. 2572 dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt).

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    Das hat der EuGH in dem auf den Vorlagebeschluß des erkennenden Gerichts ergangenen Urteil vom 13.7.1989 (Rs 171/88, DB 1989 S. 1574 f.) ausdrücklich bestätigt.

    Ist danach der Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung festgestellt, so liegt gleichwohl eine Verletzung des Lohngleichheitsgebotes nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmerkategorien durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (EuGH-Urteil vom 13.7.1989 - Rs 171/88, DB 1989 S. 1574, unter Abs. 12 und unter Hinweis auf das Urteil vom 13.5.1986 - Rs 170/84, Bilka, a.a.O.).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat ein staatliches Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, für die volle Wirksamkeit dieser Norm Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet läßt, ohne daß es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten muß (Urteil vom 9.3.1978 - RS 106/77, Slg 1978 S. 629, 644; auch Dauses , das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 177 EWG-Vertrag, S. 12 f.).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    (EuGH-Urteil vom 8.4.1976 - Rs 43/75, Defrene II, Slg 1976 S. 455 = BB 1976 S. 841; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, DB 1986 S. 2237 = BB 1987 S. 829).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    Auch eine mittelbare Diskriminierung ist verboten (EuGH-Urteile vom 31.3.1981 - Rs 96/80 Jenkins, Slg 1981 S. 911 ff. und vom 13.5.1986 - Rs 170/84 Bilka, Slg 1986 S. 1607 = DB 1986 S. 1525 = AP Nr. 10 zu Art. 119 EWG-Vertrag = NZA 1986 S. 599; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, a.a.O.).
  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

    Auszug aus ArbG Oldenburg, 14.12.1989 - 3 Ca 50/88
    (EuGH-Urteil vom 8.4.1976 - Rs 43/75, Defrene II, Slg 1976 S. 455 = BB 1976 S. 841; BAG-Urteil vom 14.10.1986 - 3 AZR 66/83, DB 1986 S. 2237 = BB 1987 S. 829).
  • SG Hannover, 25.05.1993 - S 7 J 629/89

    Diskriminierung; Frauen; Rentenversicherung; Pflichtbeiträge; Teilzeit

    Zwischen der Teilzeitarbeit bis zu zehn/fünfzehn Stunden wöchentlich und denjenigen Aufgaben, die traditionell dem weiblichen Geschlecht zugewiesen werden, besteht ein enger Zusammenhang, der nur mit dem Geschlecht zu erklären ist (Arbeitsgericht Oldenburg, NZA 1990, 438).
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Rechtsprechung
   ArbG Oldenburg, 05.05.1988 - 3 Ca 50/88   

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https://dejure.org/1988,5066
ArbG Oldenburg, 05.05.1988 - 3 Ca 50/88 (https://dejure.org/1988,5066)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 05.05.1988 - 3 Ca 50/88 (https://dejure.org/1988,5066)
ArbG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 3 Ca 50/88 (https://dejure.org/1988,5066)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 697
  • BB 1988, 1256
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 598/90

    Mittelbare Frauendiskriminierung

    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs 184/89 - vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988, NZA 1988, 697, 698; Wissmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 26.02.1992 - 5 AZR 225/91

    Mittelbare Frauendiskriminierung im Arbeitsrecht - Anspruch einer Arbeitnehmerin

    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89 - NJW 1991, 2207 = NVwZ 1991, 461; vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988 - 3 Ca 50/88 - NZA 1988, 697, 698; Wißmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 617/92

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall/ Arbeitsunfähigkeit für

    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89 - NJW 1991, 2207 = NVwZ 1991, 461; vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988 - 3 Ca 50/88 - NZA 1988, 697, 698; Wißmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 627/92

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheistfall für geringfügig Beschäftigte -

    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89 - NJW 1991, 2207 = NVwZ 1991, 461; vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg. Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988 - 3 Ca 50/88 - NZA 1988, 697, 698; Wißmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 204/91
    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs 184/89 -;; vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988, NZA 1988, 697, 698; Wissmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 07.07.1993 - 5 AZR 609/92
    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs C-184/89 - NJW 1991, 2207 = NVwZ 1991, 461; vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988 - 3 Ca 50/88 - NZA 1988, 697, 698; Wißmann, DB 1989, 1922, 1924).
  • BAG, 09.10.1991 - 5 AZR 205/91
    Aufgrund der unmittelbaren Geltung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten führt der Vorrang des Gemeinschaftsrechts dazu, daß die nationalen Gerichte im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren entgegenstehendes innerstaatliches Recht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet zu lassen haben, ohne daß sie dessen Aufhebung durch den Gesetzgeber oder durch ein Verfassungsgericht abwarten müssen (vgl. EuGHE 1978, 629, 630; EuGH Urteil vom 7. Februar 1991 - Rs 184/89 -;; vgl. auch Arbeitsgericht Oldenburg, Vorlagebeschluß vom 5. Mai 1988, NZA 1988, 697, 698; Wissmann, DB 1989, 1922, 1924).
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